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Das Auskunftsersuchen kann schriftlich (mit Ausweis-/Passkopie) oder persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Hinweise:
Voraussetzungen:
Eine Auskunft aus dem Melderegister kann nur dann erteilt werden,
wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann.
Dies ist regelmäßig dann der Fall,
wenn neben Vor- und Familiennamen mindestens zwei weitere gespeicherte Daten,
zum Beispiel die letzte bekannte Anschrift oder das Geburtsdatum,
mitgeteilt werden und eine Entsprechung im Melderegister gefunden wird.
Ab dem 01. November 2015 bedarf es zusätzlich der Erklärung,
dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird,
es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor.
Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben.